Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bürobedarf
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Als Bürobedarf werden diejenigen Wirtschaftsgüter angesehen, die als Arbeitsmittel unmittelbar zur Erledigung der beruflichen Aufgaben dienen. Ob eine Berücksichtigung als Betriebsausgaben in voller Höhe in Betracht kommt, hängt nicht nur von der Höhe der Anschaffungskosten, sondern auch von der Art des Wirtschaftsgutes ab.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0480 | Geringwertige Wirtschaftsgüter |
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 4855 | Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter |
4860 | Abschreibungen auf aktivierte, geringwertige Wirtschaftsgüter | |
4865 | Außerplanmäßige Abschreibungen auf aktivierte, geringwertige Wirtschaftsgüter | |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4930 | Bürobedarf |
1.2 SKR 04
Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0670 | Geringwertige Wirtschaftsgüter |
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 6260 | Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgü... |