Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft
für Damenformslip
Leitsatz
1. Ein Damenformslip aus Gestricken,
der keine besonderen in Querrichtung eingearbeiteten unelastischen
Elemente aufweist und sowohl in Längs- als auch Querrichtung elastisch
ist, kann als Miederhose in die Unterposition 6212 2000 eingereiht
werden, wenn die Querelastizität trotz fehlender in Querrichtung
eingearbeiteter nicht dehnbarer Elemente nachweislich erheblich
geringer ist, um so den menschlichen Körper zu stützen und eine
die Figur schlanker machende Wirkung zu erzielen.
2. Der im Vergleich zur Längselastizität
nachweislich erheblich geringeren Querelastizität kommt eine Indizwirkung
für die dadurch sicherzustellende Erfüllung des beabsichtigten Verwendungszwecks,
den Körper zu stützen und eine die Figur schlanker machende Wirkung
zu erzielen, zu.
3. Um dieser Indizwirkung gerecht
zu werden und weder überspannte Anforderungen an die Ware zu stellen
noch den Verwendungszweck der Stützfunktion bei einer letztlich nur
unerheblich geringeren Querelastizität faktisch leer laufen zu lassen,
und zugleich dem Erfordernis eines praktikablen und handhabbaren
Bewertungsmaßstabs gerecht zu werden, ist die Grenze, ab der von
einer für die Anerkennung als Miederhose ausreichenden Erheblichkeit
der nachweislich geringeren Querelastizität ausgegangen werden kann,
so zu ziehen, dass eine um mindestens 50 % im Vergleich zur Längselastizität
geringere Querelastizität der Ware zu fordern ist.
Fundstelle(n): FAAAH-03930
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