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NWB AKTUELLES 30/2000
Änderungen durch das Steuersenkungsgesetz
Der Bundesrat hat am dem vom Deutschen Bundestag am in geänderter Fassung beschlossenen Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz - StSenkG) zugestimmt.
Daneben fasste der Bundesrat zwei Entschließungen. Danach soll die Bundesregierung dem Gesetzgeber folgende Vorschläge zur Fortentwicklung des Steuersenkungsgesetzes unterbreiten:
Eine weitere Absenkung des Spitzensteuersatzes der Einkommensteuer um einen Prozentpunkt auf 42 v. H. ab 2005 sowie
die Wiedereinführung des halben Steuersatzes für Betriebsveräußerungen und Betriebsaufgaben für aus dem Berufsleben ausscheidende Unternehmer einmal im Leben.
Diese Ergänzungen sollen gleichzeitig mit dem Steuersenkungsgesetz wirksam werden. Darüber hinaus sollen die AfA-Tabellen aufgrund der Rechtsprechung des zur sachgerechten Verlängerung der technischen Nutzungsdauer von Anlagegütern überarbeitet werden und am in Kraft treten.
Das Steuersenkungsgesetz sieht insbesondere folgende Maßnahmen vor:
Inkrafttreten 2001
Einführung eines einheitlichen, definitiven Körperschaftsteuersatzes von 25 v. H. anstelle de...