Aufteilung des Arbeitslohnes eines Berufskraftfahrers bei grenzüberschreitender Tätigkeit im Wohnsitz- oder Drittstaat und
im Ansässigkeitsstaat des Arbeitgebers
Leitsatz
Das Besteuerungsrecht für die Einkünfte eines im Inland wohnenden Berufskraftfahrers bei einer die Grenze zwischen dem Wohnsitzstaat
oder einem Drittstaat und dem Ansässigkeitsstaat des Arbeitgebers überschreitenden Fahrten steht nach Art. 10 Abs. 1 DBA NL
1959 Deutschland nur insoweit zu, als die Arbeit nicht in den Niederlanden ausgeübt wurde.
Soweit der Berufskraftfahrer während eines Arbeitstages sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland und/oder in einem
Drittstaat Fahrtstrecken zurückgelegt hat, ist die Vergütung im Verhältnis der jeweiligen Arbeitsstunden bzw. bei hierfür
nicht ausreichenden Aufzeichnungen im Schätzungswege aufzuteilen.
Im letztgenannten Fall ist eine hälftige Aufteilung nicht zu beanstanden ( BStBl 2011 I S. 849).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2019 S. 52 Nr. 1 EStB 2019 S. 145 Nr. 4 IWB-Kurznachricht Nr. 3/2019 S. 98 HAAAH-03912
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