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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 2 K 1723/16 EFG 2018 S. 1866 Nr. 22

Gesetze: AO § 125 Abs. 5 ; AO § 125 Abs. 5 ; FGO § 41

Nichtigkeit eines auf einer irrationalen Schätzung beruhenden Schätzungsbescheids

Leitsatz

1. Die bestandskräftige Feststellung des Finanzamts nach § 125 Abs. 5 AO, dass ein Verwaltungsakt nicht nichtig sei, steht einer gerichtlichen Feststellung dieser Nichtigkeit nach § 41 Abs. 1 Alt. 2 FGO entgegen.

2. a. Einem irrationalen VA bleibt die Gültigkeit verwehrt. Anders als ein auf rationalem Verwaltungshandeln beruhender, fehlergeprägter VA verletzt ein irrationaler, auf unvertretbaren Sachverhaltsannahmen oder Rechtsauslegungen beruhender VA als objektiv willkürliches Verhalten der Finanzbehörde die an eine ordnungsgemäße Verwaltung zu stellenden Anforderungen in so hohem Maße, dass ihm jede Verbindlichkeit abzusprechen ist.

b. Auch wenn die Sachverhaltsermittlung erschwert ist und der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflichten verletzt, kann sich die Behörde nicht auf eine "Schätzung ins Blaue hinein" zurückziehen, sondern muss seiner Verpflichtung zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen (§ 162 Abs. 1 Satz 1 AO) genügen, indem es den fragmentarisch bekannten Sachverhalt als Basis einer Schätzung zugrunde legt und in nachvollziehbarer Weise Schlüsse auf die unbekannten Sachverhaltselemente zieht. Dabei darf sie nicht einseitig nur Aspekte zulasten des Steuerpflichtigen in seine Schätzung einstellen, sondern muss auch naheliegende Möglichkeiten zugunsten des Steuerpflichtigen mitberücksichtigen.

Fundstelle(n):
EFG 2018 S. 1866 Nr. 22
UStB 2019 S. 35 Nr. 2
MAAAH-03906

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