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Mehrentschädigung bei Rücklage für Ersatzbeschaffung
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Mit dem Instrument der Rücklage für Ersatzbeschaffung ist eine Möglichkeit geschaffen worden, beim Ausscheiden eines Wirtschaftsguts den Gewinn nicht sofort versteuern zu müssen. Scheidet ein Wirtschaftsgut aufgrund höherer Gewalt gegen eine Entschädigung aus, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Versteuerung des Gewinns zeitlich nach hinten geschoben werden. Wird die Ersatzleistung nicht vollständig für die Wiederbeschaffung des Wirtschaftsguts verwendet, kommt nur eine anteilige steuerneutrale Übertragung in Betracht.
Dieses Stichwort behandelt nur eine Mehrentschädigung. Das generelle Vorgehen im Rahmen der Rücklage für Ersatzbeschaffung wird in einem separaten Stichwort ausführlich dargestellt.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonderposten mit Rücklageanteil | 0932 | Sonderposten mit Rücklageanteil nach R 6.6 EStR |
Sonstige betriebliche Erträge | 2729 | Erträge aus der Auflösung der Rücklage für Ersatzbeschaffung R 6.6 EStR |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 2344 | Einstellungen in die Rücklage für Ersatzbeschaffung nach R 6.6 EStR |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezei... |