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Lexikon - Stand: 25.04.2024

Mehrentschädigung bei Rücklage für Ersatzbeschaffung

Udo Cremer

Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.

Zusammenfassung

Mit dem Instrument der Rücklage für Ersatzbeschaffung ist eine Möglichkeit geschaffen worden, beim Ausscheiden eines Wirtschaftsguts den Gewinn nicht sofort versteuern zu müssen. Scheidet ein Wirtschaftsgut aufgrund höherer Gewalt gegen eine Entschädigung aus, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Versteuerung des Gewinns zeitlich nach hinten geschoben werden. Wird die Ersatzleistung nicht vollständig für die Wiederbeschaffung des Wirtschaftsguts verwendet, kommt nur eine anteilige steuerneutrale Übertragung in Betracht.

Dieses Stichwort behandelt nur eine Mehrentschädigung. Das generelle Vorgehen im Rahmen der Rücklage für Ersatzbeschaffung wird in einem separaten Stichwort ausführlich dargestellt.

1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?

1.1 SKR 03


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Sonderposten mit Rücklageanteil
0932
Sonderposten mit Rücklageanteil nach R 6.6 EStR
Sonstige betriebliche Erträge
2729
Erträge aus der Auflösung der Rücklage für Ersatzbeschaffung R 6.6 EStR
Sonstige betriebliche Aufwendungen
2344
Einstellungen in die Rücklage für Ersatzbeschaffung nach R 6.6 EStR

1.2 SKR 04


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
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