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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 07 | Umsatzsteuer: Befreiung für Grundstücksumsätze im Zusammenhang mit Bestattungswäldern

Das Einräumen von Liegerechten zur Einbringung von Urnen unter Bäumen in einem Bestattungswald (auch Friedwald oder Ruheforste genannt) kann als Grundstücksvermietung umsatzsteuerfrei sein. Erforderlich ist hierfür nach einer Verfügung des LfSt Niedersachsen, dass räumlich abgrenzbare, individualisierte Parzellen überlassen werden, so dass Dritte von einer Nutzung der Parzelle ausgeschlossen sind. Die Verwaltung wendet zwei entsprechende BFH-Entscheidungen an.

Das Landesamt für Steuern aus Niedersachsen hat sich zur Steuerbefreiung nach §  4 Nr 12 UStG geäußert – bei Umsätzen im Zusammenhang mit Bestattungswäldern.

In Niedersachsen ist die Beisetzung von Urnen mit der Asche Verstorbener zwischen den Wurzeln von Bäumen in so genannten Friedwäldern möglich. Träger können nur Gemeinden und Kirchengemeinden sein. Diese können aber Dritte mit dem Betrieb beauftragen.

Nach bundeseinheitlich abgestimmter Rechtsauffassung erfolgt die Unterhaltung eines Bestattungswalds durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts nicht im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art. Ist das für den Bestattungswald genutzte Grundstück allerdings einem bestehenden land- o...