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Track 26 | Kindergeld: Glaubhaftmachung der Absicht zur Weiterbildung bei mehraktiger Erstausbildung
Für die Feststellung der von vorneherein bestehenden Absicht zur Weiterbildung kommt es bei einer mehraktigen Erstausbildung nicht entscheidend darauf an, ob und zu welchem Zeitpunkt der Familienkasse eine entsprechende schriftliche Erklärung übermittelt worden ist. Das hat das FG Düsseldorf entschieden und damit der Auffassung der Finanzverwaltung in der DA-KG widersprochen. Das letzte Wort hat der BFH.
Auch zum Kindergeld haben wir ein anhängiges Verfahren ausgewählt.
Sind mehrere Ausbildungsmaßnahmen Teil einer einheitlichen Erstausbildung, endet der Anspruch auf Kindergeld nicht nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss. – Das ist ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Die BFH-Richter sprechen hier von einer mehraktigen Erstausbildung. Voraussetzung: Die Ausbildungsmaßnahmen sind zeitlich und inhaltlich so aufeinander abgestimmt, dass die Ausbildung nach dem Erreichen des ersten Abschlusses zeitnah fortgesetzt wird. Zudem muss das von den Eltern und dem Kind bestimmte Berufsziel erst über den weiterführenden Abschluss erreicht werden können.
In der Praxis kommt es vor, dass Eltern erst während einer zweiten Ausbildungsphase erfahren, dass bei einer...