Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Außerordentliche Aufwendungen
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Außergewöhnliche Aufwendungen betreffen Vorgänge, die außerhalb des „Gewöhnlichen“ liegen und eher selten auftreten.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
sonstige betriebliche Aufwendungen | 2004 | Verluste durch Verschmelzung und Umwandlung |
2006 | Verluste durch außergewöhnliche Schadensfälle | |
2008 | Verluste aus der Veräußerung oder der Aufgabe von Geschäftsaktivitäten nach Steuern | |
2094 | Aufwendungen aus der Anwendung von Übergangsvorschriften (Latente Steuern) | |
2309 | Sonstige Aufwendungen unregelmäßig |
1.2 SKR 04
Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
sonstige betriebliche Aufwendungen | 7551 | Verluste durch Verschmelzung und Umwandlung |
7552 | Verluste durch außergewöhnliche Schadensfälle | |
7554 | Verluste aus der Veräußerung oder der Aufgabe von Geschäftsaktivitäten nach Steuern | |
7563 | Aufwendungen aus der Anwendung von Übergangsvorschriften (Latente Steuern) | |
6969 | Sonstige Aufwendungen unregelmäßig |
1.3 IKR
Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
7600 | Außerordentliche Aufwendungen |
2. Rechtsgrundlagen
§ 246 Abs. 2 HGB, § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB, § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB, § 285 Nr. 31 HGB, Art. 66 und 67 EGHGB, Art. 75 Abs. 1 EGHGB, § 4 Abs. 4 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG, § 7 Abs. 1 Satz 7 EStG, § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG, R 7.1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 17 KStR.
3. Wie wird kontiert?
Der GuV-Posten „außerordentliche Aufwendungen“ ist durc...