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NWB AKTUELLES 16/2000
Rentenanpassung 2000
Das Bundeskabinett hat die Rentenanpassungsverordnung 2000 beschlossen. Danach werden die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung im ganzen Bundesgebiet einheitlich zum um 0,6 Prozent angehoben. Die Rentenanpassung berücksichtigt die Veränderung des Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland im Jahr 1999 gegenüber 1998.
Mit der Rentenanpassung steigt die verfügbare Standardrente, der 45 Versicherungsjahre mit Durchschnittsverdienst zugrunde liegen, in den alten Ländern von derzeit rund 2 008 DM auf rund 2 020 DM. Die Standardrente Ost steigt von zurzeit rund 1 741 DM auf rund 1 752 DM. Eine allgemeine Aussage über den Anstieg der Renten ist nicht möglich, da sich der Beitrag zur Krankenversicherung der Rentner nach dem Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse richtet, in der ein Rentner oder eine Rentnerin versichert sind.
Die Geldleistungen aus der Unfallversicherung und die Leistungen der Alterssicherung der Landwirte werden entsprechend dem Anpassungssatz in der Rentenversicherung ebenfalls um 0,6 Prozent angepasst.
Ebenfalls beschlossen wurde die Anpassung der Leistungen der Kriegsopferversorgung. Hie...