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FG München Urteil v. - 7 K 1646/18

Zur Schätzungsbefugnis des Finanzamts bei Nichtabgabe von Steuererklärungen durch den Steuerpflichtigen

Leitsatz

Kommt ein Steuerpflichtiger seiner Pflicht zur Abgabe der Steuererklärungen nicht nach und sind andere Mittel, den Steuerpflichtigen zur Abgabe der Steuererklärungen anzuhalten, ausgeschöpft, ist das Finanzamt zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach § 162 Abs. 2 Satz 1 AO befugt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
RAAAH-03495

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