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OLG Oldenburg 20.08.2018 5 U 120/18, NWB 52/2018 S. 3887

Versicherungsvertrag | Angaben bei Vertragsschluss

Unrichtige oder unvollständige Angaben der Versicherungsnehmerin bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung berechtigen den Versicherungsgeber zur Anfechtung des Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB), wenn es zum Versicherungsfall kommt.

Anmerkung:

Mit der Begründung, die Versicherungsnehmerin habe bei Vertragsschluss Vorerkrankungen verschwiegen, hat die Versicherung den Vertrag angefochten und Versicherungsleistungen verweigert, als die Versicherungsnehmerin die im März 2016 abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung im August [i]Berufsunfähigkeitsversicherung, Meier, infoCenter NWB KAAAA-57049 2017 in Anspruch nehmen wollte. Zu Recht, meint das Gericht. Bei Vertragsabschluss hatte die Versicherungsnehmerin mitgeteilt, dass sie 18 Jahre zuvor einen Reitunfall erlitten habe und seitdem das eine Bein verkürzt sei, so dass sie e...