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Latente Steuern für Leasingverhältnisse
I. Einführung
Im Zusammenhang mit der verpflichtenden Anwendung des right-of-use-Modells sind künftig – ausgenommen sind leases, für die zulässig eine Erleichterung in Anspruch genommen wird (IFRS 16.5) – Leasingvereinbarungen on-balance zu erfassen (IFRS 16.1). Die Zugangsbewertung des right-of-use-asset (Nutzungsrecht) erfolgt zu Anschaffungskosten. Ausgangspunkt ist der (Bar-)Wert der Verpflichtung zur Zahlung künftiger Leasingraten (IFRS 16.24(a)). Werden zum Zeitpunkt des Nutzungsbeginns ( at commencement) keine vorausgezahlten Raten, bereits empfangene Leasinganreize, initial direct cost des Leasingnehmers oder eine Rückbau-/Wiederherstellungsverpflichtung vereinbart, entsprechen sich das Nutzungsrecht und die Leasingverbindlichkeit betragsmäßig. Es kommt im Zugangszeitpunkt zu einer Bilanzverlängerung. Aufgrund der unterschiedlichen Vorgaben zur (planmäßigen) Folgebewertung – das Nutzungsrecht vorrangig at cost (IFRS 16.29) und die Verbindlichkeit nach der Effektivzinsmethode (IFRS 16.36) – entsprechen sich die Ansätze über die Laufzeit der Vereinbarung nicht mehr.
Die verpflichtende on-balance-Abbildung von Leasingverhältnissen nach dem right-of-use-Modell betrifft ausschl...