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Insolvenzgeld und Insolvenzgeldumlage
Ansprüche des Arbeitnehmers und Umlagepflicht des Arbeitgebers
Im Rahmen des Gesamtsozialversicherungsbeitrags haben Arbeitgeber Beiträge zu den einzelnen Versicherungszweigen zu zahlen. Hinzu kommen bestimmte Umlagen, beispielsweise die Künstlersozialabgabe und die Umlage für die Aufwendungsausgleichsversicherung (U1 und U2) sowie die Insolvenzgeldumlage (U 3). Die Insolvenzgeldumlage gehört nicht zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag, ist jedoch auf dem monatlichen Beitragsnachweis des Arbeitgebers anzugeben. Der entsprechende Betrag ist dann – zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen für die einzelnen Versicherungszweige – an die zuständige Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzuführen.
I. Grundsätze des Anspruchs auf Insolvenzgeld
1. Anspruchsvoraussetzungen
Bei Vorliegen eines Insolvenzereignisses haben Arbeitnehmer, wenn sie im Inland beschäftigt waren, Anspruch auf Insolvenzgeld (§ 165 Abs. 1 SGB III). Ein Insolvenzereignis liegt in folgenden Fällen vor:
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers,
Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder
vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit im Inland, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht gestellt worden ist und...