Die Prüfung der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten
11. Aufl. 2019
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III. Prüfungsbereich: Vergütung und Kosten
A. Prüfungsfälle Vergütungen, Kosten und Gebühren
1. Grundlagen
Dickmais kauft von Kern ein Grundstück. Der Vertrag wird notariell beurkundet.
Nach welchem Gesetz berechnet der Notar seine Gebühren?
Lösung zu Fall 1:
Die notarielle Beurkundung eines Grundstückkaufvertrages ist eine Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Der Notar berechnet seine Kosten nach der GNotKG.
Rechtsanwalt Knoll wird beauftragt, für eine Wohnungseigentümergemeinschaft die Hausverwaltung zu übernehmen.
Kann Rechtsanwalt Knoll hier nach dem RVG abrechnen?
Lösung zu Fall 2:
Der Rechtsanwalt kann nach dem RVG nur für Tätigkeiten abrechnen, die er in seiner Eigenschaft als Berater und Vertreter in Rechtsangelegenheiten ausübt.
Vom RVG nicht erfasst werden die Tätigkeiten des Rechtsanwalts gem. § 1 Abs. 2 RVG z. B. als Testamentvollstrecker, Vormund, Betreuer, Nachlassverwalter usw.
Da der Rechtsanwalt hier einer Verwaltungstätigkeit nachgeht, ist eine Abrechnung nach dem RVG nicht möglich.
Rechtsanwalt Bonn reicht für seinen Mandanten Klage ein. Das Gericht fordert einen Kostenvorschuss an.
Nach welchem Gesetz wird die Höhe des Kostenvorschusses geregelt?
Lösung zu Fall 3:
Die Beme...