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Kein weiteres Verständigungsverfahren bei bereits vorhandener Einigung der beiden Staaten
Mit [i]FG Köln, Urteil v. 4.7.2018 - 2 K 2679/17 NWB RAAAG-97495 Urteil v. - 2 K 2679/17 hatte der Zweite Senat des FG Köln die Frage zu klären, ob die Finanzverwaltung zur Einleitung eines Verständigungsverfahrens mit anschließendem Schiedsverfahren nach der EU-Schiedskonvention verpflichtet werden kann, wenn bereits eine Verständigung zur Vermeidung einer durch eine Verrechnungspreisanpassung verursachten Doppelbesteuerung im Rahmen eines Verständigungsverfahrens nach DBA vorliegt und diese nur aufgrund der vom Steuerpflichtigen verweigerten Zustimmung nicht umgesetzt werden kann. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über das Verfahren und dessen Entscheidung. Die Autoren nutzen die Gelegenheit, um das ungeklärte Verhältnis zwischen den verschiedenen Rechtsgrundlagen für Verständigungsverfahren in Verrechnungspreisfragen untereinander sowie die Möglichkeiten zur Einleitung eines anschließenden Schiedsverfahrens zu erörtern.
Schiedsverfahren, ob nach DBA oder EU-Schiedskonvention, kommen nur zustande, wenn sich die Staaten im Rahmen des Verständigungsverfahrens nicht auf eine die Doppelbesteuerung beseitigende Lösung einigen konnten.
Das Urteil...