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Sächsisches FG Urteil v. - 6 K 1514/17 (Kg)

Gesetze: EStG § 1 Abs. 3, EStG § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst.b, EStG § 64

Kindergeldberechtigung bei ausländischem Wohnsitz setzt tatsächlich bestehende Einkommensteuerpflicht in Deutschland voraus

Leitsatz

1. Bei Anwendung des § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG liegt eine Behandlung „nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig” nur für die Kalendermonate vor, in denen der Kindergeldberechtigte Einkünfte i. S. d. § 49 EStG erzielt, die nach § 1 Abs. 3 EStG der Einkommensteuer unterliegen.

2. Der Anspruch auf Kindergeld gem. § 62 EStG setzt eine tatsächlich bestehende, echte Steuerpflicht in Deutschland voraus.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
FAAAH-03152

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