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FG München Beschluss v. - 7 V 1864/18

Gesetze: AO § 162 Abs. 1

Erfordernis einer einheitlichen, in sich schlüssigen Schätzungsmethode

Leitsatz

1. Zusätzlich zu der Schätzung nach der sogenannten Kalkulation nach Anteilen hat das FA auch „pauschale Schätzungen” vorgenommen. Auf welcher Grundlage die pauschalen Schätzungen erfolgt sind und wie die Höhe der zugeschätzten Beträge ermittelt worden ist, wurde vom FA nicht ausgeführt.

2. Das Finanzamt hat keine ausreichenden Belege vorgelegt, um die vorgenommene Schätzung der Höhe nach durch die Offenlegung einer nachvollziehbaren Kalkulation zu substantiieren. Bei summarischer Prüfung kann das FG daher nicht nachprüfen, ob die gewonnenen Schätzergebnisse in sich schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
OAAAH-03149

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