Zuschläge für Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit des Gesellschafter-Geschäftsführers als vGA
Leitsatz
Im Streitfall durfte das FA schon deswegen vom Vorliegen einer vGA ausgehen, weil den Zahlungen der streitigen Zuschläge keine
klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarungen zugrunde liegen. Der
mit dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer abgeschlossene Arbeitsvertrag enthält keine Vereinbarungen über die
Zahlung von Feiertags-, Nacht- oder Sonntagszuschlägen. Es wurde lediglich ein monatliches Festgehalt vereinbart.
Tatbestand
Fundstelle(n): GmbH-StB 2019 S. 110 Nr. 4 QAAAH-03144
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.