Erlass eines Einkommensteuersteuerbescheids nach
Insolvenzeröffnung – Erstattungsanspruch nach Abrechnung –
Durchbrechung der Bestandskraft der Steuerfestsetzung bei nachträglicher
Anmeldung einer Insolvenzforderung
Leitsatz
Der Erlass eines Einkommensteuersteuerbescheids nach Insolvenzeröffnung bleibt zulässig, wenn sich unter Berücksichtigung
von Vorauszahlungen oder Anrechnungsbeträgen insgesamt keine Zahllast ergibt (vgl. BFH-Rspr. und Tz. 4.3.1. AEAO zu § 251AO).
Soweit sich aufgrund einer Änderung der Anrechnungsverfügung oder einer Insolvenzanfechtung ergibt, dass die Steuerfestsetzung
nicht zu einem Erstattungsanspruch, sondern einer anzumeldenden Insolvenzforderung führt, wird die Bestandskraft der Steuerfestsetzung
entweder nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO oder § 124 Abs. 2 AO durchbrochen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 2055 Nr. 24 ZIP 2018 S. 2430 Nr. 50 DAAAH-03131
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