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NWB AKTUELLES 43/98
Heranziehung des Einkommensteuerrechts bei der Berechnung des Erziehungsgeldes
Nach den Vorschriften des Bundeserziehungsgeldgesetzes (BErzGG) wird das staatliche Erziehungsgeld ab dem Beginn des 7. Lebensmonats des Kindes in der Weise berechnet, daß eine Anrechnung des Elterneinkommens erfolgt, wobei § 6 Abs. 1 BErzGG für die Frage der Ermittlung des Einkommens auf das EStG verweist.
Zum Regelungsgehalt dieser Verweisung hat das folgende Aussagen getroffen: Der Verweis in § 6 Abs. 1 BErzGG beschränke sich nicht nur auf die Festlegung der zu berücksichtigenden Einkommensarten, sondern beziehe sich auch auf die für die Berechnung der jeweiligen Einkünfte maßgeblichen Vorschriften des Einkommensteuerrechts. Ausnahmen von dieser umfassenden Verweisung, die im Fall der Klägerin (Kindesmutter) nicht einschlägig seien, habe der Gesetzgeber an anderer Stelle abschließend geregelt. Die Bindung an steuerrechtliche Vorgaben schließe es aus, im Erziehungsgeldrecht das Einkommen nach eigenständigen, etwa an der Zielrichtung des BErzGG ausgerichteten Kriterien zu bestimmen. Es sei daher z. B. nicht möglich, allgemein bei der Einkommensan...