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NWB AKTUELLES 32/97
Bundesanstalt für Arbeit stellt Zahlungsweise um
Aufgrund einer neuen gesetzlichen Regelung zahlt die Bundesanstalt für Arbeit künftig Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Altersübergangsgeld, Eingliederungsgeld für Spätaussiedler sowie Unterhaltsgeld nicht mehr 14tägig, sondern monatlich nachträglich aus. Diese Regelung gilt zunächst nur, wenn der Bewilligungsbescheid nach dem ergeht. Betroffen davon sind auch Leistungsempfänger, die nach einer Unterbrechung in ihrem Leistungsbezug erneut Leistungen beantragen und dazu nach dem einen neuen Bewilligungsbescheid erhalten.
Alle betroffenen Leistungsempfänger werden in ihren Bescheiden auf die neue gesetzliche Regelung hingewiesen. Bei allen Leistungen, die bereits vor dem bewilligt wurden, verbleibt es bis zum bei der bisherigen Regelung; diese Leistungen werden weiterhin in 14tägigem Abstand überwiesen und erst ab auf die monatliche Zahlungsweise umgestellt. Mit der Umstellung auf die monatliche Zahlungsweise wird der bei der Bundesanstalt für Arbeit seit langem praktizierte 14tägige Zahlungsrhythmus den heutigen Zahlungsgepflogenheiten angepaßt. Außerdem sollen durch die Umstellung Verwaltungs...