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NWB AKTUELLES 1-2/97
Neues für Personalbüro und Arbeitnehmer zum
Hinweis: Änderungen im Beitrittsgebiet in Klammern.
I. Rentenversicherung
1. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 8 200 DM/Monat (7 100 DM/Monat); der Beitragssatz beträgt 20,3 % (20,3 %). In der knappschaftlichen RV beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 10 100 DM/Monat (8 700 DM/Monat); der Beitragssatz beträgt hier 26,9 % (26,9 %).
2. Die Entgeltgrenze für geringfügige Beschäftigungen (sozialversicherungsfrei) beträgt 610 DM/Monat (520 DM/Monat) und ist bis zu dieser Höhe mit 20 % pauschalierungsfähig in der Lohnsteuer. Nach wie vor ist bei nur einmaligem Überschreiten der Entgeltgrenze der Lohnsteuerabzug nach Merkmalen einer dann vorzulegenden Lohnsteuerkarte vorzunehmen. Bei höherem Verdienst besteht Versicherungsfreiheit, wenn das Entgelt 1/6 des Gesamteinkommens nicht übersteigt.
3. Die Geringverdienergrenze (Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung sind vom ArbG allein zu tragen) verbleibt bei 610 DM/Monat (520 DM/Monat). In der knappschaftlichen RV gelte...