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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 11 KR 2154/18

Leitsatz

Leitsatz:

Versicherte der GKV hatten im Jahr 2017 keinen Anspruch auf Behandlung mittels AHIT ® (Autohomologe Immuntherapie nach Kief), wenn zwar nur noch palliative Behandlungsmöglichkeiten in Betracht kommen, aber die anerkannten, dem allgemeinen medizinischen Standard entsprechenden Möglichkeiten der ambulanten und stationären palliativen Behandlung noch nicht erschöpft sind und die alternative Therapie keine darüber hinausgehenden Behandlungsziele verfolgt.

Fundstelle(n):
SAAAH-01986

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