Geldwerter Vorteil für die private Nutzung eines Feuerwehreinsatzfahrzeugs
Leitsatz
Die Möglichkeit zur privaten Nutzung eines Feuerwehreinsatzfahrzeugs (Kommandofahrzeugs) durch den Leiter einer Freiwilligen
Feuerwehr stellt dann keinen geldwerten Vorteil dar, wenn der Leiter, der das Fahrzeug tatsächlich für ca. 160 Einsätze im
Jahr nutzt und das Fahrzeug bei längeren Abwesenheitszeiten seinem Vertreter überlässt, verpflichtet ist, das Fahrzeug ständig
– auch zu privaten Anlässen – mitzuführen, um zeitnah die Einsatzorte zu erreichen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2019 S. 32 Nr. 1 EStB 2019 S. 144 Nr. 4 GStB 2019 S. 193 Nr. 6 NWB-Eilnachricht Nr. 15/2019 S. 1006 FAAAH-01853
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