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FG Köln Urteil v. - 3 K 1205/18 EFG 2019 S. 32 Nr. 1

Gesetze: EStG § 8; EStG § 19 Abs 1 Nr 1; EStG § 42d

Geldwerter Vorteil

Geldwerter Vorteil für die private Nutzung eines Feuerwehreinsatzfahrzeugs

Leitsatz

Die Möglichkeit zur privaten Nutzung eines Feuerwehreinsatzfahrzeugs (Kommandofahrzeugs) durch den Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr stellt dann keinen geldwerten Vorteil dar, wenn der Leiter, der das Fahrzeug tatsächlich für ca. 160 Einsätze im Jahr nutzt und das Fahrzeug bei längeren Abwesenheitszeiten seinem Vertreter überlässt, verpflichtet ist, das Fahrzeug ständig – auch zu privaten Anlässen – mitzuführen, um zeitnah die Einsatzorte zu erreichen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2019 S. 32 Nr. 1
EStB 2019 S. 144 Nr. 4
GStB 2019 S. 193 Nr. 6
NWB-Eilnachricht Nr. 15/2019 S. 1006
FAAAH-01853

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