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StuB 23/2018 S. 885

Familienentlastungsgesetz beschlossen

Der Bundesrat hat ebenfalls am dem Familienentlastungsgesetz zugestimmt. Die darin enthaltenen Maßnahmen werden überwiegend im kommenden Jahr in Kraft treten.

Hierzu zählt u. a. die Anhebung des Kindergelds ab Juli 2019 um 10 € pro Kind und Monat. Für das erste und zweite Kind beträgt es dann 204 €, für das dritte 210 € und für das vierte und jedes weitere Kind 235 € monatlich. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird angepasst – er steigt ab dem und dem um jeweils 192 €.

Ebenfalls steuermindernd wirkt sich die Erhöhung des Grundfreibetrags aus. Von derzeit 9.000 € jährlich steigt dieser im nächsten Jahr auf 9.168 € an, dann auf 9.408 €. Erst ab dieser Grenze muss das Einkommen versteuert werden.

Eine weitere Maßnahme ist der Ausgle...