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NWB Nr. 2 vom Seite 72

NWB AKTUELLES 2/96

Teilweise Genehmigung von Fördermaßnahmen nach dem JStG 1996 durch die Europäische Kommission

Bei den durch das Jahressteuergesetz 1996 geänderten und neu eingeführten Vorschriften handelt es sich teilweise um Beihilfen i. S. des Art. 92 EG-Vertrag, deren Inkrafttreten unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission steht (s. NWB F. 3 S. 9557 ff.). Die EU-Kommission hat inzwischen mitgeteilt, daß sie bei Investitionen im Beitrittsgebiet keine Einwände erhebt gegen

  • die Verlängerung der Grundzulage von 5 v. H. für das verarbeitende Gewerbe,

  • die Verlängerung der erhöhten Investitionszulage von 10 v. H. in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und des Handwerks mit höchstens 250 Arbeitnehmern und

  • die Einführung der erhöhten Investitionszulage von 10 v. H. in Betrieben des Groß- und Einzelhandels mit höchstens 50 Arbeitnehmern.

Genehmigt ist auch die Steuervergünstigung für Darlehen nach § 7a FördG.

Nicht genehmigt wurden bisher die Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz sowie die Verlängerung der Investitionszulage von 8 v. H. für Investitionen im Beitrittsgebiet und die Investitionszulage von 10 v. H. für Investitionen in bestimmten Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und des Handwerks...