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NWB AKTUELLES 51/94
Eintragung von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte 1995
Die Eintragung von Freibeträgen auf der LSt-Karte 1995 kann beim zuständigen FA beantragt werden. Voraussetzung ist jedoch, daß WK, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen insgesamt die Antragsgrenze von 1 200 DM übersteigen. Wer seine Antragsgrenze ermitteln will, kann dabei allerdings nicht alle WK berücksichtigen. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Ausgaben für Arbeitsmittel und berufliche Fortbildung sowie Reisekosten oder die Beiträge für Berufsverbände werden erst angerechnet, wenn sie den ”Arbeitnehmer-Pauschbetrag” von 2 000 DM übersteigen. Das heißt: WK allein können nur dann zu einem Freibetrag führen, wenn sie mehr als 3 200 DM betragen. Bei der Berechnung ist zu beachten, daß sich die Kilometerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf 0,70 DM je Entfernungskilometer erhöht hat. Sonderausgaben, soweit sie 108 DM (oder 216 DM bei Ehegatten) überschreiten, sowie außergewöhnliche Belastungen werden ebenfalls auf die Antragsgrenze von 1 200 DM angerechnet. Zu den Sonderausgaben zählen zum Beispiel Steuerberatungskosten, gezahlte KiSt oder auch Aufwendungen für die A...