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NWB Nr. 50 vom Seite 4140

NWB AKTUELLES 50/94

Die ”Weihnachtspause” des Finanzamts

Es dürfte wenig geben, was dem FA heilig ist. Sicher ist es nicht das Geld der Steuerbürger, denn sonst würde es diesen nicht in einem solchen Ausmaß - wie es zur Zeit der Fall ist - abgeknöpft. Aber auch beim FA scheinen noch Wunder möglich zu sein, so z. B. in einer Zeit, die mit Wundern zu tun hat; gemeint ist die bald kommende Weihnachtszeit. In dieser Zeit wird nämlich von oben dem FA verordnet, daß es bei allen seinen steuerlichen Maßnahmen und unangenehmen Aktionen für den Steuerzahler auch den besonderen feierlichen Charakter des Weihnachtsfestes zu berücksichtigen habe. So ist es denn möglich und geschieht es - was für ein Wunder! -, daß vom FA in der Weihnachtszeit, die auch eine Vorperiode und eine Nachperiode kennt, also in der Zeit vom bis , grundsätzlich jeder Stpfl. von den folgenden ”meist unangenehmen” Maßnahmen ”Gott sei Dank” verschont bleibt:

1. Ihm werden keine Steuerbescheide zugesandt, die die Anforderung einer Steuernachzahlung enthalten.

2. Es werden bei den Steuerbürgern keine Steuern oder andere Abgaben angemahnt, wenn sie mit deren Zahlung in Rückstand geraten sein sollt...