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NWB Nr. 2 vom Seite 68

NWB AKTUELLES 2/94

Freibeträge für Einfuhren im Reiseverkehr ab erhöht

Zur Erhöhung der Freibeträge für Einfuhren im Reiseverkehr erklärte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Dr. Joachim Grünewald (BMF-Finanznachrichten 75/93):

Der Europäische Rat für Wirtschafts- und Finanzfragen hat am beschlossen, die Wertgrenze für abgabenfreie Einfuhren aus Drittländern im Reiseverkehr von derzeit 45 ECU auf 175 ECU anzuheben. Die Mengengrenzen für die Einfuhr von verbrauchsteuerpflichtigen Waren (Zigaretten, Spirituosen u. a.) bleiben dagegen unverändert. Diese Neuregelung wird durch Änderung der Einreise-Freimengen-Verordnung in nationales Recht umgesetzt. Der Freibetrag wird zum von 115 DM auf 350 DM erhöht.

Außerdem wurde der angespannten wirtschaftlichen Situation in den neuen Bundesländern - insbes. des grenznahen Einzelhandels - durch eine Ausnahmeregelung für Deutschland Rechnung getragen: Bei Reisemitbringseln im Straßen- und Küstenseeverkehr nach Deutschland aus Staaten, die nicht der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) angehören, bleibt es bis zum bei der Wertgrenze von 115 DM.

Ferner wird die Wertgrenze für Einkäufe im See- und L...