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NWB Nr. 23 vom Seite 1897

NWB AKTUELLES 23/94

Verlängerung der Inanspruchnahme der degressiven AfA für betrieblich genutzte Gebäude des Privatvermögens

Der Vermittlungsausschuß hat zum Grenzpendlergesetz beschlossen, dem Bundestag vorzuschlagen, die Frist zur Inanspruchnahme der degressiven AfA für betrieblich genutzte Gebäude des Privatvermögens um ein Jahr zu verlängern. Danach kann die degressive AfA für betrieblich genutzte Gebäude des Privatvermögens auch dann noch in Anspruch genommen werden, wenn die Gebäude vom Steuerpflichtigen auf Grund eines vor dem gestellten Bauantrags hergestellt oder auf Grund eines vor diesem Zeitpunkt abgeschlossenen obligatorischen Kaufvertrags angeschafft werden. Dadurch wird den Schwierigkeiten Rechnung getragen, die durch den im StMBG v. bestimmten Wegfall der degressiven AfA für diese Gebäude bei Bauantrag nach dem oder Kaufvertrag nach diesem Zeitpunkt aufgetreten waren (BMF-Pressemitteilung 81/94; vgl. auch NWB EN-Nr. 407/94).