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NWB AKTUELLES 12/94
Neues Reiserecht in Sicht
Am hat der Fremdenverkehrsausschuß, am der Rechtsausschuß das neue Reiserecht beschlossen; die Vorschriften über den verbesserten Schutz von Reiseteilnehmern bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Reiseveranstalters (Insolvenzsicherung) sollen danach bereits am in Kraft treten, mit Ausnahme der Bußgeldvorschriften. Die übrigen Vorschriften des Gesetzes sollen ab dem gelten. Kernpunkt des neuen Gesetzes ist der neue § 651k BGB, der das Insolvenzrisiko des Kunden bei Vorauszahlung des Reisepreises absichern soll. Die Bundesregierung hatte (unter anderem in der Klageerwiderung zu Musterverfahren im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch des Reiseveranstalters MP Travel Line International GmbH) argumentiert, daß die entsprechende EG-Richtlinie nicht rechtzeitig umgesetzt werden konnte, weil es keine Versicherungslösung der Branche gibt. Am 11. Februar haben nun der Deutsche Reisebüroverband e. V., die Europäische Reiseversicherungs-AG und die VVDG Verlags- und Industrieversicherungsdienste GmbH den ”Deutschen Reisepreis-Sicherungsverein” gegründet. Er soll als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) gegründet und durch das Bundesaufsichtsamt f...