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NWB AKTUELLES 10/94
Änderung des Umwandlungssteuerrechts
In der Kabinettssitzung am wurde das Gesetz zur Änderung des Umwandlungssteuerrechts verabschiedet (BMF-Finanznachrichten 14/94). Der Entwurf knüpft an die bereits vorgeschlagene Reform des Umwandlungsrechts an und komplettiert damit ein Vorhaben, das Umstrukturierungen in der Wirtschaft erleichtern und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken soll. Die Reform des Umwandlungsrechts zielt darauf ab, die im gegenwärtigen Recht nur unzulänglich, unübersichtlich und unvollständig geregelten Möglichkeiten für Unternehmen, sich umzustrukturieren und umzuorganisieren, zusammenzufassen, zu systematisieren und weiterzuentwickeln.
Mit der Reform des Umwandlungssteuerrechts sollen neben reinen Anpassungen an das Handelsrecht Umwandlungen stärker als bisher steuerneutral möglich sein sowie in größerem Umfang als bisher Verlustvorträge zugelassen werden.
In diesem Zusammenhang sind als Erleichterungen die Verschmelzung von Körperschaften auf Personengesellschaften und natürliche Personen zu Buchwerten und die Zulassung eines Verlustvortrags bei der Verschmelzung einer Körperschaft auf eine andere sowie bei der Spaltung von Körpersch...