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NWB Nr. 45 vom Seite 4164

NWB AKTUELLES 45/93

Nachzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für Zeiten der Heiratserstattung

Bis 1967 konnten sich Frauen nach der Heirat ihre Rentenversicherungsbeiträge erstatten lassen. Die Nachzahlung der Beiträge, die aus Anlaß der Heirat erstattet wurden, ist durch das Rentenreformgesetz 1992 deutlich erleichtert worden (vgl. dazu NWB F. 27 S. 4017). 1992 haben rund 70 000 Frauen bei den Rentenversicherungsträgern einen Antrag auf außerordentliche Nachzahlung von RV-Beiträgen gestellt. Die Nachzahlung bringt folgende Vorteile:

  • Der Beitragsaufwand ist relativ gering, die Rendite jedoch beträchtlich hoch. So bringt beispielsweise ein Jahr mit Höchstbeiträgen, für das Jahr 1960 wären dies z. B. 12 Monate x 148,75 DM = 1 785 DM Gesamtaufwand, eine monatliche Rente von zur Zeit 74,38 DM. Um eine etwa gleich hohe Rendite mit den heutigen Beiträgen erzielen zu können, müßten im Jahr 1993 zwölf freiwillige Höchstbeiträge zu je 1 260 DM, also insgesamt 15 120 DM, eingezahlt werden.

  • Die nachgezahlten Beiträge zählen für die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) für eine Rente.

  • Eine bestehende Rentenanwartschaft kann - je nach der Beitragshöhe - erheblich gesteigert werden, weil die Beit...