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NWB Nr. 20 vom Seite 1804

NWB AKTUELLES 20/93

Finanzbereinigungsgesetz-DDR in Kraft

Zum Inkrafttreten des Finanzbereinigungsgesetzes-DDR erklärte der Parlamentarische Staatssekretär Jürgen Echternach (BMF-Finanznachrichten 33/93 v. ): Das Finanzbereinigungsgesetz-DDR v. (BGBl 1993 I S. 463) ist in Kraft getreten. Damit wird ein Schlußstrich unter noch offene Finanzbeziehungen gezogen, die in der ehemaligen DDR bis zum zwischen öffentlichen Haushalten und Unternehmen - besonders der volkseigenen Wirtschaft - entstanden sind. Bei diesen Finanzbeziehungen handelt es sich um abgaben- und subventionsähnliche Tatbestände wie z. B. Nettogewinnabführung, produktgebundene Abgaben, Produktionsfondsabgabe, Beitrag für gesellschaftliche Fonds, Preis- und Exportstützungen, deren Rechtsgrundlagen zum mit Verwirklichung der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion entfallen sind. Insbesondere den von der Treuhandanstalt privatisierten Unternehmen wird die Möglichkeit eingeräumt, innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Antrag auf Einzelabwicklung ihrer Finanzbeziehungen beim Bundesfinanzministerium zu stellen. Geschieht dies nicht, erlöschen Forderungen und Verbindlichkeiten nach Ablauf dieser Frist. Im...