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NWB Nr. 32 vom Seite 2488

NWB AKTUELLES 32/92

Verteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern

Zur Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr zwischen Unternehmen ab erklärte das Bundesfinanzministerium am :

Am tritt für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr zwischen Unternehmen eine umsatzsteuerliche Übergangsregelung in Kraft. Der Deutsche Bundestag hat am die erforderlichen innerstaatlichen Rechtsgrundlagen - das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz - beschlossen.

Um die korrekte Anwendung dieser umsatzsteuerlichen Übergangsregelung sicherzustellen, erhalten alle am innergemeinschaftlichen Handel beteiligten Unternehmen vom Bundesamt für Finanzen eine eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Diese Umsatzsteuer-Identifikationsnummern werden den betroffenen Unternehmen ab September 1992 erteilt. Dazu ist grundsätzlich ein schriftlicher Antrag bei der Außenstelle des Bundesamtes für Finanzen in 6630 Saarlouis, Industriestraße 6, zu stellen. In dem Antrag sind der Name und die Anschrift des Antragstellers sowie die Steuernummer, unter der der Antragsteller umsatzsteuerlich geführt wird, anzugeben. Darüber hinaus soll das zuständige Finanzamt bezeichnet...