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NWB Nr. 14 vom Seite 1004

NWB AKTUELLES 14/91

Wiederanhebung der Kraftfahrzeugsteuer für schwere Nutzfahrzeuge

Die Bundesregierung hat am eine Verordnung zur Aufhebung von kraftfahrzeugsteuerlichen Sondervorschriften beschlossen (s. BR-Drucks. 137/91). Mit Wirkung vom wird die Absenkung der Kraftfahrzeugsteuertarife rückgängig gemacht, die am im Zusammenhang mit der zunächst vorgesehenen Straßenbenutzungsgebühr in Kraft getreten war. Die Steuer für Kraftfahrzeuge mit über 16 t Gesamtgewicht und für Anhänger mit mehr als 2,6 t Gesamtgewicht wird wieder auf den Stand vom angehoben. Für einen Lastzug von 34 t Gesamtgewicht (16 t Zugfahrzeug, 18 t Anhänger) erhöht sich die Steuer damit ab sofort von 3 707 DM auf insgesamt 8 144 DM jährlich. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates (BMF-Finanznachrichten Nr. 12/91).

Aufhebung von § 128 AFG

Mit dem vom Bundeskabinett am verabschiedeten Entwurf zur Änderung arbeitsförderungsrechtlicher und anderer sozialrechtlicher Vorschriften, in dessen Mittelpunkt Maßnahmen zur Arbeitsförderung in den neuen Bundesländern stehen, soll die Regelung des Arbeitsförderungs- und Rentenrechts, wonach Arbeitgeber, d...