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Umsatzsteuer | Beweidungsleistungen eines Schäfers
Entgeltliche Beweidungsleistungen eines Schäfers unterliegen der Durchschnittsatzbesteuerung nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG. Aufgrund der bei der Wanderschäferei bestehenden Besonderheiten steht dem laut nicht entgegen, dass der Leistungsempfänger die Beweidungsleistung aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes bezieht.
Der Kläger unterhielt eine Schafherde, die er auf fremden Grünflächen weidete. Neben den Erlösen aus dem Schlachtviehverkauf bezog er Entgelte, die ihm eine Immobilienmanagementgesellschaft für die Beweidung zur Aufgabenerfüllung beim Natur- und Landwirtschaftsschutz zahlte. Entgegen der Entscheidung der Vorinstanz hat der BFH die Beweidung als unter § 24 UStG fallende landwirtschaftliche Dienstleistung anerkannt, obwohl sie vom Empfänger nicht zu land- und forstwirtscha...