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Umsatzsteuer | Änderung der Rechtsprechung zum steuerbaren Leistungsaustausch bei platzierungsabhängigen Preisgeldern
Die Teilnahme an einem Wettbewerb (Pferderennen) ist laut nicht steuerbar, wenn dem Eigentümer der Pferde als Gegenleistung lediglich ein platzierungsabhängiges Preisgeld gezahlt wird (anders noch , BStBl 1972 II S. 556).
Die Klägerin, eine GmbH, betrieb Pferdehaltung in einer Form, in der das Finanzgericht – wie das Finanzamt – eine nichtunternehmerische Tätigkeit erblickte, weil die Betätigung hauptsächlich ein Repräsentationsbedürfnis des Alleingesellschafters befriedigte. Deshalb wurde der Vorsteuerabzug (es waren in den Streitjahren 2007 bis 2010 Vorsteuerüberhänge entstanden) nicht anerkannt. Der BFH hat den Streitfall an das Finanzgericht zurückverwiesen und eine differenzierte Beurteilung der Gesamttätigkeit sowie der daraus erzielten E...