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NWB Nr. 50 vom Seite 3721

Bundesrat fasst wichtige Beschlüsse

In seiner 972. Plenarsitzung am hat der Bundesrat wichtige Gesetzesvorhaben aus den Bereichen Sozialversicherung/Arbeitsrecht gebilligt:

Finanzierung der Krankenkassenbeiträge

[i]Finanzierung wieder zu gleichen TeilenDer Bundesrat hat dem Versichertenentlastungsgesetz zugestimmt. Danach zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Krankenversicherung einschließlich der Zusatzbeiträge ab dem wieder je zur Hälfte. Von den Neuregelungen profitieren auch Selbständige mit geringen Einnahmen, die freiwillig Mitglied in der GKV sind. Bei ihnen halbiert sich der monatliche Mindestbeitrag auf 171 €.

Rentenpaket

[i]Stabile Beiträge bis 2025Eckpfeiler des vom Bundesrat gebilligten Rentenpakets, das überwiegend zum in Kraft treten soll, ist die sog. doppelte Haltelinie: Danach soll das Rentenniveau bis 2025 auf dem heutigen Stand von 48 % bleiben und der Beitragssatz darf bis 2025 die 20-%-Marke nicht überschreiten. Um dies zu ermöglichen, leistet der Bund Sonderzahlungen in Höhe von 500 Mio. € an die allgemeine Rentenversicherung.

[i]Erweiterung der MütterrenteDie sog. Mütterente wird durch das Rentenpaket erweitert: Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, bekommen künftig ein weiteres halbes...