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KSR Nr. 12 vom Seite 6

Abwärtsverschmelzung mit ausländischer Anteilseignerin

Besteuerung der stillen Reserven muss sichergestellt sein

Alexander Kratzsch

Eine Verschmelzung einer Mutterkapitalgesellschaft, deren Anteilseignerin im Ausland ansässig ist, auf ihre Tochtergesellschaft (Abwärtsverschmelzung) kann nach Auffassung des BFH nur dann ohne Aufdeckung stiller Reserven im Hinblick auf die Anteile der Tochter vollzogen werden, wenn die Besteuerung der stillen S. 7Reserven der Muttergesellschaft sichergestellt ist. Dann kann eine außerbilanzielle Hinzurechnung in Höhe von 5 % nach § 8b Abs. 3 KStG unterbleiben.

Steuerfreistellung eines Auflösungsgewinns durch Verschmelzung

Nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG bleiben bei der Ermittlung des Einkommens Gewinne aus der Veräußerung bestimmter Anteile an Körperschaften außer Ansatz. Dies gilt entsprechend für Gewinne aus der Auflösung (§ 8b Abs. 2 Satz 3 KStG). Ein Auflösungsgewinn entsteht u. a. bei Verschmelzung einer (übertragenden) Körperschaft auf eine andere (übernehmende) Körperschaft, da hierdurch die übertragende Körperschaft ohne Abwicklung aufgelöst wird (§ 2 UmwStG) und ihr Vermögen – einschließlich einer etwaigen Beteiligung an der übernehmenden oder einer anderen Körperschaft – vergleichbar einer rechtsgeschäftlichen Veräußerung auf einen anderen Rechtsträger übergeht. Streitig war, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen be...