Kindergeld: Mehraktige einheitliche Erstausbildung zum
Verwaltungsfachwirt
Leitsatz
1. Bei der von vornherein angestrebten Weiterbildung eines Verwaltungsfachangestellten zum Verwaltungsfachwirt im Rahmen eines
zum nächstmöglichen Zeitpunkt begonnenen berufsbegleitenden Studiums handelt es sich noch um einen Teil einer einheitlichen
mehraktigen Erstausbildung, während der der Kindergeldanspruch nicht durch die nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss
ausgeübte Vollzeiterwerbstätigkeit ausgeschlossen wird.
2. Für die Feststellung der von vornherein bestehenden Absicht der Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt kommt es nicht entscheidend
darauf an, ob und zu welchem Zeitpunkt der Familienkasse eine entsprechende schriftliche Erklärung übermittelt worden ist
(entgegen DA-KG 2017 V 6.1 Abs. 1 Satz 8).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 4/2019 S. 161 SAAAH-01088
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