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Wege aus der britischen Limited mit deutschem Verwaltungssitz
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAH-00989 Der Austritt des Vereinigten Königsreichs aus der EU rückt näher. Mit Blick auf diesen sog. Brexit stellt sich für Inhaber von Gesellschaften in der Rechtsform der britischen „private company limited by shares“ (kurz „Limited“ oder „Ltd.“) mit deutschem Verwaltungssitz die Frage nach möglichen Wegen aus dieser Gesellschaftsform, da sich diese Gesellschaften mit Wirksamkeit des Brexits nicht mehr auf die Niederlassungsfreiheit (Art. 49, 54 AEUV) berufen können und somit als Gesellschaften aus Drittstaaten anzusehen sind.
Ausführlicher Beitrag s. .
Folgen des Brexits für die Limited mit deutschem Verwaltungssitz
In den Jahren [i]Gründungswelle von Limiteds 2003 bis 2008 schwappte eine regelrechte Gründungswelle von Limiteds über Deutschland. Ursächlich hierfür war die Entscheidung des EuGH in der Sache „Inspire Art Ltd.“ ( NWB JAAAB-72607), wodurch die im deutschen Gesellschaftsrecht geltende Sitztheorie von der Gründungstheorie verdrängt und damit die Limited mit Sitz in Deutschland „geboren“ wurde.
[i]Umqualifizierung zu PersonengesellschaftenMit Wirksamwerden des Brexits gilt die Gründungstheorie nicht mehr, so dass Limiteds in Deutschland nicht mehr als Kapitalgesellschaften anerkannt...