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NWB Nr. 50 vom Seite 3753

Wege aus der britischen Limited mit deutschem Verwaltungssitz

Vermeidung unerwünschter Rechtsfolgen des Brexits durch das sog. Alleingesellschafter-Modell

Michael Bisle

[i]Rosner, NWB 30/2016 S. 2251Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (EU) rückt näher. Mit Blick auf diesen sog. Brexit stellt sich für Inhaber von Gesellschaften in der Rechtsform der britischen „private company limited by shares“ (kurz „Limited“ oder „Ltd.“) mit deutschem Verwaltungssitz die Frage nach möglichen Wegen aus dieser Gesellschaftsform, da nach dem Wirksamwerden des Austritts aus Sicht des deutschen Rechts eine solche Limited nicht mehr anerkannt wird und damit u. a. die persönliche Haftung der Limited-Gesellschafter droht. Im Folgenden werden für die betroffenen Gesellschaften mögliche Handlungsoptionen aufgezeigt und dabei auch auf den Regierungsentwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vom (BR-Drucks. 505/18) eingegangen.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Gründe für die zwischenzeitliche Beliebtheit der Limited

[i]Gründungswelle zwischen 2003 und 2008In den Jahren 2003 bis 2008 schwappte eine regelrechte Gründungswelle von Limited über Deutschland. Ursächlich hierfür war die am verkündete Entscheidung des EuGH in der Sache „Inspire Art Ltd.“ (