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LSG Sachsen Urteil v. - L 9 KR 105/15

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte die Erstattung der Vergütung in Höhe von insgesamt 1.900,63 EUR von der Klägerin als Betreiberin eines ambulanten privaten Alten und Krankenpflegedienstes für in der Zeit von August 2012 bis Dezember 2012 erbrachte Leistungen der Behandlungspflege fordern kann. Mit diesem Erstattungsanspruch rechnete die Beklagte gegen Vergütungsansprüche der Klägerin, die dieser unstreitig für erbrachte Leistungen der häuslichen Krankenpflege entstanden waren, auf.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
WAAAH-00738

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