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Kaufrecht – Hauskauf: Rücktritt bei Schädlingsbefall (OLG)
Auch wenn Käufer und Verkäufer eines Hauses die Gewährleistung ausgeschlossen haben, kann erheblicher Schädlingsbefall in den Balken des Gebäudes einen Mangel darstellen, der zum Rücktritt berechtigt.S. 399
Sachverhalt: Der Kläger hatte ein Fachwerkhaus gekauft, das einen massiven Insekten- und Pilzbefall aufwies. Er begehrte vom Verkäufer Rückerstattung des Kaufpreises bei Rückübertragung des Grundstücks – trotz des zwischen den Parteien vereinbarten Gewährleistungsausschlusses. Über den Schädlingsbefall hatte der Verkäufer den Käufer vor dem Vertragsschluss nicht aufgeklärt.
Die Richter gaben der Klage statt:
Der Verkäufer hätte den Käufer über den Schädlingsbefall ohne Nachfrage informieren müssen. Ein massiver Schädlingsbefall ist ein Umstand, der für den Entschl...