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FG Münster Urteil v. - 3 K 310/16 F EFG 2019 S. 80 Nr. 2

Gesetze: AO § 125 Abs 1, BewG § 151 Abs 1 Nr 1, BewG § 151 Abs 2 Nr 2, BewG § 154 Abs 1 Nr 3, AO § 119 Abs 1

Bewertung/Erbschaft- und Schenkungsteuer

Feststellungsbescheid, Vermächtnisnehmer, Nichtigkeit

Leitsatz

1) Ein Feststellungsbescheid über einen Grundbesitzwert für Zwecke der Erbschaftsteuer, dessen Inhaltsadressat nur einer von mehreren Vermächtnisnehmern ist, ist mangels inhaltlicher Bestimmtheit nichtig i.S.v. § 125 Abs. 1 AO.

2) Gegenüber einem Vermächtnisnehmer ist kein eigenständiger Feststellungsbescheid zu erlassen. Zutreffender Inhaltsadressat eines solchen Bescheides ist der Erbe als Erwerber des Grundbesitzes. Der Vermächtnisnehmer ist in diesem Bescheid zu benennen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2019 S. 80 Nr. 2
ErbStB 2019 S. 5 Nr. 1
KÖSDI 2019 S. 21147 Nr. 3
NWB-EV 2019 S. 8 Nr. 1
XAAAH-00580

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