1) Die zugunsten des Insolvenzverwalters in einem Verbraucherinsolvenzverfahren festgesetzte Tätigkeitsvergütung führt beim
Insolvenzschuldner, der zuvor betriebliche Einkünfte erzielte, nicht zu einer Betriebsausgabe i.S.d. § 4 Abs. 4 EStG, weil
das Verbraucherinsolvenzverfahren die wirtschaftliche Stellung des Schuldners als Person und damit den privaten Vermögensbereich
betrifft.
2) Die Insolvenzverwaltervergütung ist auch nicht als außergewöhnliche Belastung i.S.d. § 33 Abs. 1 EStG zu berücksichtigen,
weil dem Insolvenzschuldner insoweit keine Aufwendungen entstanden sind bzw. kein Abfluss aus seinem Vermögen erfolgte.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 2044 Nr. 24 EStB 2019 S. 143 Nr. 4 GStB 2019 S. 38 Nr. 2 ZIP 2018 S. 92 Nr. 47 WAAAH-00576
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