Hoffmann, Lüdenbach

NWB Kommentar Bilanzierung

10. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-482-59370-3

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Hoffmann, Lüdenbach - NWB Kommentar Bilanzierung Online

§ 338 Vorschriften zum Anhang

Wolf-Dieter Hoffmann, Norbert Lüdenbach (November 2018)

Ausgewählte Literatur

Auf die unter → § 336 angegebene Literatur wird verwiesen.

I. Die Stellung des Anhangs bei der Genossenschafts-Rechnungslegung

1Nach § 336 Abs. 1 Satz 1 HGB ist der Anhang wie bei Kapitalgesellschaften Bestandteil des Jahresabschlusses (→ § 336 Rz. 1). Nach § 336 Abs. 2 Satz 1 HGB gelten zum Inhalt des Anhangs die für Kapitalgesellschaften bestehenden Vorschriften im Wesentlichen entsprechend. Hiervon bestehen jedoch spezifische Ausnahmen, die

Bei den Übergangsvorschriften nach EGHGB werden Genossenschaften unterschiedlich behandelt:

  • Die Fehlbeträge bei Pensionsrückstellungen für Alt- und indirekte Zusagen (→ § 249 Rz. 127) sind nur für Kapital- und Kap & Co.-Gesellschaften nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB angabepflichtig.

  • Die Vorschriften zu möglichen Unter- und Überdeckungen von Rückstellungen nach Art. 67 Abs. 1 und 2 EGHGB haben generelle Gültigkeit, also auch für Genossenschaften.

II. Die Mitgliederbewegungen (Abs. 1)

1. Allgemeines (Abs. 1 Satz 1)

2In getrennter Form sind im Anhang aufzuführen

  • die im Geschäftsjahr eingetretenen Mitglieder,

  • die im Geschäftsjahr ausgeschiedenen Mitglieder,

  • die Zahl der...

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