NWB Kommentar Bilanzierung
10. Aufl. 2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 323 Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers
Ausgewählte Literatur
Ebke, in: Münchener Kommentar zum HGB, 2. Aufl., München 2009, § 323; Hilber/Hartung, Auswirkungen des Sarbanes-Oxley Act auf deutsche WP-Gesellschaften, BB 2003 S. 1054; Quick, Geheimhaltungspflicht des Abschlussprüfers, BB 2004 S. 1490; Schmitz/Lorey/Harder, Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer, Herne 2013; Schumm, Haftungsrisiken für Wirtschaftsprüfer, StuB 2018 S. 704 ff.
I. Regelungsgehalt und Anwendungsbereich
1§ 323 HGB befasst sich mit dem Pflichtenkatalog des Abschlussprüfers und seiner Gehilfen und gesetzlichen Vertreter einer Prüfungsgesellschaft (→ Rz. 8) im Rahmen einer gesetzlichen Abschlussprüfung nach § 316 HGB (→ § 316 Rz. 1) und den Folgen eines Verstoßes gegen diese Pflichten in Form der Haftung (→ Rz. 26). Wegen der möglichen hohen Haftungssummen wird eine Beschränkung auf Höchstbeträge festgelegt (→ Rz. 34). Eine weitere Herabsetzung dieser Beträge oder eine Beschränkung der haftungsauslösenden Tatbestände (etwa auf grobe Fahrlässigkeit) durch vertragliche Vereinbarung ist bei Pflichtprüfungen nichtig (→ Rz. 36), eine vertragliche Erhöhung oder Verschärfung der Haftung hingegen vertraglich zulässig, wenngleich als Verstoß gegen die...